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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Printcenter Lamprechter GmbH für fotobook.at, A-6020 Innsbruck

  1. Allgemeines
    1. Allgemeinverbindlichkeit
      Aufträge an Printcenter Lamprechter GmbH, nachfolgend Printcenter genannt, werden ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB ausgeführt. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung die auf der Webseite fotobook.at eingesehen werden kann.
    2. Schriftformerfordernis
      Jede Abweichung von diesen AGB bedarf der rechtsverbindlichen und schriftlichen Bestätigung durch Printcenter.
    3. Unwirksamkeit fremder AGB
      Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen - insbesondere Einkaufsbedingungen” oder “Lieferbedingungen” des Auftraggebers - werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil. Eines ausdrücklichen Widerspruchs gegen solche fremden AGB bedarf es nicht.
  2. Auskünfte
    1. Art der Auskunft
      Auskünfte im Sinne dieser AGB sind technische Beschreibungen und Ratschläge in Schrift und Bild, egal ob öffentlich zugänglich oder persönlich erteilt, ebenso wie mündliche und fernmündliche Beantwortung von Anfragen aller Art.
    2. Haftungsausschluss
      Auskünfte durch Printcenter erfolgen nach bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung seitens Printcenter für erteilte Auskünfte besteht nicht.
  3. Erteilung des Auftrags und Auftragsannahme
    1. Bindung an den Auftrag
      Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Anträge des Auftraggebers für den Abschluss eines Vertrages. Aufträge können auf Datenträger per Post oder per Upload auf den fotobook.at Server übermittelt werden.
    2. Auftrag durch Übermittlung der Bestelldatei
      Ein Auftrag gilt als verbindlich, wenn die Bestelldatei übermittelt wurde, sei es durch elektronische Übermittlung oder auch auf Datenträgern per Post.
    3. Annahme des Auftrags
      Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei Printcenter eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.
    4. Rücktritt vom Vertrag durch Printcenter
      Printcenter ist nicht verpflichtet, Druckaufträge auszuführen, mit denen gegen Rechtsvorschriften verstossen oder die Rechte eines Dritten verletzt werden und hat in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Bei Verdacht auf rechtswidrige Text- und/oder Bildinhalte wird jedenfalls Anzeige erstattet.
    5. Urheberrecht
      Der Kunde steht dafür ein, dass sämtliche Text- und Bilddaten, die durch ihn im Rahmen der Auftragsdurchführung überlassen werden, frei von Urheberrechten Dritter sind oder der Kunde selbst im Besitz entsprechender Urheber- oder Verwertungsrechte ist. Von sämtlichen Folgen einer etwaigen Urheberrechtsverletzung stellt der Kunde Printcenter frei.
  4. Haftung des Auftraggebers
    1. Gesamtschuldnerische Haftung der Auftraggeber
      Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von Printcenter fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen Kosten.
    2. Besteller und Empfänger als Auftraggeber
      Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Lieferungsempfängers hierfür vorliegt.
  5. Besondere Vergütungen
    1. Vergütung bei Vertragsrücktritt
      Kommt es zum Vertragsrücktritt durch Printcenter aus wichtigem Grunde oder genehmigt Printcenter den Vertragsrücktritt des Auftraggebers auf dessen Wunsch, so steht Printcenter Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. Wenigstens sind die von Printcenter ab Auftragsannahme bereits erbrachten Leistungen zu vergüten.
    2. Versandkosten
      Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind Printcenter zu ersetzen bzw. zu vergüten. Diese werden dem Auftraggeber als Versandpauschale je Bestellung verrechnet. Es gelten ausschließlich die bei Beauftragung gültigen Preislisten, die auf der Webseite www.fotobook.at einzusehen sind.
  6. Grundsätze der Auftragsausführung
    1. Haftung des Auftraggebers für die Druckdaten
      Printcenter führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Druckdaten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von Printcenter zu verantworten sind.
    2. Ausschluss der Prüfungspflicht
      Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten - dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten - unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens Printcenter.
    3. Datensicherheit
      Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.
    4. Datensicherung
      Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Printcenter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien anzufertigen. Printcenter kann nicht für verlorene oder beschädigte Daten haftbar gemacht werden.
  7. Vorauszahlung
    1. Vorauszahlung
      Bei allen Aufträgen kann vor ihrer Annahme Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft verlangt werden.
    2. Zahlungsanspruch nach Auftragsannahme
      Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann Printcenter auch nachträglich Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die weitere Arbeit einstellen. Diese Rechte stehen Printcenter auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung anderer Rechnungen an Printcenter in Verzug befindet.
  8. Fertigstellungstermine
    1. Unverbindlichkeit der angegeben Produktionszeiten
      Die auf den Internetseiten veröffentlichten Produktions- und Lieferzeiten von Printcenter sind unverbindlich. Fixtermine seitens des Auftraggebers sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    2. Ausschluss von Schadenersatz
      Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung verbindlicher Termine durch Printcenter sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber hat diese schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen Frist angedroht.
    3. Nachbesserung einer Reklamation
      Printcenter ist berechtigt, ein reklamiertes Produkt mindestens dreimal nachzubessern, bevor der Auftraggeber wegen Mängeln sein Geld zurückfordern kann.
    4. Höhere Gewalt
      Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von Printcenter zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Massnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeglicher Art sowie Verkehrsstörungen - gleichgültig ob diese Ereignisse bei Printcenter, deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten) berechtigen Printcenter, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist in diesen Fällen frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Eine Haftung durch Printcenter ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  9. Versand
    1. Gefahrenübergang beim Versand
      Der Gefahrenübergang beim Versand richtet sich bei Endverbrauchern nach geltendem Konsumentenschutzrecht.
    2. Haftungsausschluss für das Transportunternehmen
      Mit dem Versand beauftragt Printcenter unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt auf eigene Rechnung, jedoch im Namen des Auftraggeber dritte Unternehmen (Transportunternehmen), für deren Tätigkeit jegliche Haftung durch Printcenter ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Lieferzeit des Transportunternehmens.
    3. Versicherung des Transportunternehmens
      Für den Versand gelten die jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens. Das Versandgut ist dabei unabhängig von seinem tatsächlichen Wert in üblichem Umfang zu dem jeweils geringsten versicherbaren Wert versichert.
    4. Abtretung der Ansprüche gegen das Transportunternehmen
      Etwaige Regressansprüche gegen das mit Auslieferung bzw. Versand beauftragte Unternehmen, egal aus welchem Grunde, tritt der Auftraggeber hierdurch vorsorglich und treuhändisch an Printcenter ab. Printcenter nimmt die Abtretung hierdurch an und wird diese Ansprüche nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt verfolgen und dem Auftraggeber im Falle der Verwirklichung solcher Ansprüche das betroffene Produkt neu produzieren.
  10. Annahme und Rechnungslegung
    1. Bedeutung der Rechnung
      Die Rechnung wird spätestens an dem Tag der Fertigstellung der von Printcenter hergestellten Produkte und erbrachten Leistungen ausgestellt. Sie setzt den Auftraggeber ab Fertigstellung in Annahmeverzug.
    2. Genehmigung und Änderung der Abrechnung
      Die Rechnungslegung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums. Printcenter kann gegebenenfalls bis spätestens drei Monate nach Auslieferung eine neue, berichtigte Rechnung erteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung auch vom Auftraggeber als genehmigt, es sei denn sie wird zuvor unter Angabe der Gründe bei Printcenter beanstandet, wobei diese Frist nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen berührt. Für spätere Änderungen, die aus steuerrechtlichen Gründen von Printcenter nicht verweigert werden können, hat der Auftraggeber Printcenter die Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Änderung der Rechnung entstehen.
    3. Annahmeverzug
      Für die Dauer des Annahmeverzuges des Auftraggeber oder des von ihm benannten Empfängers der Lieferung ist Printcenter berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einzulagern. Printcenter kann sich hierzu auch eines Lagerhalters bedienen. Die dadurch anfallenden Lagerkosten sowie die durch Annahmeverweigerung bei Auslieferung ggf. entstehenden zusätzlichen Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggeber und sind Printcenter zu erstatten.
  11. Eigentumsvorbehalt und Zahlungsverzug
    1. Eigentumsvorbehalt
      Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Printcenter.
    2. Zahlungsverzug
      Die Zahlung hat unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
  12. Reklamation und Gewährleistung bei Mängeln
    1. Gewährleistungsausschluss für selbst erstellte Druckdaten
      Printcenter druckt die vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten, unabhängig von deren Beschaffenheit und übernimmt daher keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit selbst erstellter Druckdaten beruhen.
    2. Reklamationsfrist
      Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von zwei Wochen gegenüber Printcenter anzuzeigen.
    3. Geringfügige Abweichung
      Geringfügige und für die Verwendbarkeit der Ware unwesentliche Abweichungen vom Vertrag ändern an der Ware nichts und können nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für etwaige, geringe Farbabweichungen.
    4. Sachmängel eines Teils der Lieferung
      Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
    5. Nacherfüllung bei Sachmängeln
      Bei berechtigten Beanstandungen gewährt Printcenter (unter Ausschluss anderer Ansprüche) Nachbesserung.
    6. Rückgabe reklamierter Waren
      Voraussetzung für Nachbesserung ist die Rückgabe der reklamierten Produkte an Printcenter. Die Kosten der Rücklieferung trägt der Auftraggeber. Die Nichtrückgabe der reklamierten Produkte - egal aus welchem Grunde - zieht den Verlust sämtlicher Rechte des Auftraggeber aus der Reklamation nach sich. Wird nur ein Teil der reklamierten Produkte zurückgegeben, so kann für den nicht zurückgegebenen Teil keine Nachbesserung erfolgen und der Auftraggeber hat den Rechnungsbetrag über diese Produkte zu bezahlen.
    7. Rücktritt vom Vertrag nach Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
      Das österreichische Konsumentenschutzgesetz sieht vor, dass ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ausgeschlossen ist, wenn er diesen selbst angebahnt hat (§3.3.1), sowie für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§5f.3). Daher ist ein Rücktritt vom Vertrag nach KSchG für Fotobuch-Produkte ausgeschlossen.
  13. Haftung
    1. Haftungsbeschränkung auf die Höhe des Auftragswertes
      Printcenter haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch für Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel der Produkte oder durch von Printcenter grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
  14. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
    1. Copyright und Nutzungsrechte
      An kreativen Leistungen, die von Printcenter erbracht wurden, insbesondere an von Printcenter entwickelten grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Umschlägen, Hintergründen, Layouts etc., behält Printcenter (oder der jeweilige Lizenzgeber) alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung.
    2. Haftung des Auftraggeber für Verletzung der Rechte Dritter
      Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Printcenter hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
  15. Eingebrachte Daten und Datenträger
    1. Eingebrachte Daten und Datenträger
      Vom Auftraggeber übersandte Vorlagen, Daten und Datenträger, werden im Rahmen der Auftragsbearbeitung ebenso wie zur Auftragsdurchführung verwahrt. Die Datenträger werden bei Auslieferung des Produkts nach Möglichkeit an den Auftraggeber retourniert, ein Recht auf Rücksendung eingebrachter Datenträger besteht jedoch nicht. Eine Haftung durch Printcenter für Beschädigung oder Verlust ist ausgeschlossen.
    2. Archivierung der Daten und Datenträger
      Die vom Auftraggeber eingebrachten Daten und Datenträger können von Printcenter etwa drei Monate aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung seitens Printcenter ist kostenlos und freiwillig. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Nach der Aufbewahrung werden die Daten ohne Rücksprache fachgerecht vernichtet.
  16. Datenschutz
    1. Speicherung personenbezogener Daten
      Die vom Auftraggeber aufgenommenen, zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei Printcenter in elektronischer Form gespeichert. Printcenter ist berechtigt die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen.
    2. Weitergabe von Daten
      Printcenter ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte - insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen - weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter Interessen Printcenter s dient. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang an Vertragsunternehmen, die mit der Auftragsdurchführung betraut sind, und an Büroorganisationsunternehmen, die für Printcenter mit der Aussendung und Entgegennahme von Post, mit Aufgaben der Marktforschung und mit Telekommunikationsdienstleistungen beauftragt sind.
    3. Löschung von Daten
      Printcenter löscht personenbezogene Daten auf schriftlichen Antrag des Berechtigten. Die Löschung findet unverzüglich nach Eingang des Antrages bei Printcenter statt. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung unverzüglich nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt.
  17. Schlussbestimmungen
    1. Erfüllungsort
      Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, Innsbruck.
    2. Gerichtsstand
      Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Innsbruck. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt (Verbraucher).
    3. Anwendung österreichischen Rechts
      Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung. UN Recht ist ausdrücklich ausgeschlossen.
    4. Geltung für Verbraucher
      Sofern diese AGB Bestimmungen enthalten, die unter Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber gesetzlich ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber gesetzlich zulässig ist.
    5. Salvatorische Klausel
      Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser AGB gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber wirksam ist.

Innsbruck, 1. Mai 2009